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Gläubigerinformationen - Allgemeine Auskünfte

Konkrete Auskünfte zu den einzelnen Insolvenzverfahren erhalten nur Gläubiger, die eine Forderung ordnungsgemäß zur Insolvenztabelle angemeldet haben. Jeder bekannt gewordene Gläubiger wird durch ein Gläubigerrundschreiben von uns informiert.

Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder nicht dazu verpflichtet ist, jede Sachstandsanfrage zu beantworten. Die Berichtserstattungspflicht besteht ausschließlich nur gegenüber dem Insolvenzgericht. Jeder Gläubiger hat jedoch die Möglichkeit, Einsicht in die Gerichtsakte zu nehmen.