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Anwaltliche Tätigkeit

Die anwaltliche Tätigkeit besteht in der vorausschauenden Streitvermeidung für Privatpersonen und Unternehmen durch Gestaltung rechtssicherer Verträge, sodann in der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Aushandeln fairer Vergleiche und schließlich übernehmen die Anwälte auch die Prozessvertretung vor allen Amts-, Land-, Oberlandesgerichten und Arbeitsgerichten in Deutschland.